Im Schnitt wird jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Scheinbar eindeutige Unfallsituationen stellen sich später als juristisch verzwickt heraus. Hier hängt viel von Ihrem eigenen Verhalten schon am Unfallort ab. Vorsicht ist geboten bei spontanen Unfallschilderungen gegenüber den soeben am Unfallort eingetroffenen freundlichen und hilfsbereiten Polizeibeamten. Solche Erklärungen könnten später gegen sie verwendet werden! Wenn “es” passiert, sollte man daher wissen, wie man sich zu verhalten hat, sei es als unschuldiger Geschädigter des Unfalls, sei es als schuldiger Verursacher. Was können Sie selbst am Unfallort tun? Unmittelbar nach dem Unfall sind Sie in aller Regel zunächst auf sich allein gestellt
In dieser Situation bieten wir, die Firma EAST, Ihnen unsere Unterstützung an.
Nachdem wir Ihr verunfalltes Fahrzeug geborgen und zu unserem Betriebsgelände bzw. an den von Ihnen gewünschten Ort verbracht haben, kümmert sich bei Bedarf unser Team, bestehend aus einer im Versicherungs- und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, Kfz-Sachverständigen, Werkstätten, und Mietwagenfirmen um Ihre Schadenabwicklung - für Sie völlig unkompliziert und ohne größeren Aufwand.
Unsere Leistungen:
Ihr Vorteil:
Die Kostenunserer Leistung und der Leistung des Gutachters und der Rechtsanwaltskanzlei trägt im Falle eines unverschuldeten Unfalles der Unfallverursacher.
Sofern Sie über einen Schutzbrief bzw. eine Vollkaskoversicherung verfügen oder schuldlos an einem Unfall sind ist eine Direktabrechnung mit der entsprechenden Versicherung möglich,
so dass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen.
Auf Wunsch vermitteln wir einen Gutachter, eine Autowerkstatt und eine Rechtsanwaltskanzlei mit denen wir seit Jahren erfolgreich kooperieren, damit Sie sich auch nach einem Unfall um andere Dinge kümmern können.